Aufgrund einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ist eine Feststellungserklärung zur
Neubewertung für jedes Grundstück in Deutschland, welches sich in Ihrem Besitz befindet, zu erstellen.
Dabei ist zu beachten, dass auch privat genutzte Ferienimmobilien, Baugrundstücke und Grundflächen,
auf denen eventuell nur Garagen stehen, unter diese Regelung fallen. Die Bewertung dient als
Grundlage zur späteren Festsetzung der Grundsteuer durch die Städten/Gemeinden ab dem 1. Januar
2025.
Die erforderliche Steuererklärung hierzu ist bereits zwingend in der Zeit vom 1. Juli bis zum
31. Oktober 2022 elektronisch an die zust ndige Finanzverwaltung zu übermitteln. Ein frühzeitiges Zusammentragen
der notwendigen Dokumente und Informationen ist notwendig, um dem Verwaltungsaufwand
gerecht zu werden und eine fristgerechte Abgabe der Steuererklärung(en) zu gewährleisten.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen hierbei wie gewohnt zur Seite.
Wir bitten Sie, uns vereinfacht über den Link https://www.umfrageonline.com/c/nie93qnh mitzuteilen, ob und für welche Objekte wir Sie bei der Erstellung der
Steuererklärung(en) unterstützen dürfen.
Alternativ können Sie uns auch mit der Rücksendung (Post, Fax oder E-Mail an grundsteuer@stb-gut.de)
des verlinkten PDF-Dokumentes informieren, ob wir Ihnen bei der Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen
behilflich sein dürfen.
Sobald wir wissen, inwieweit wir Sie bei der Erstellung der Erklärung unterstützen dürfen, kommen wir
mit weiteren Informationen und Hilfestellungen auf Sie zu.
Sofern Sie Fragen haben oder im Vorfeld Unterstützung benötigen, sind wir gerne für Sie da.